Katastrophenschutz
Katastrophenschutz beinhaltet alle "vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen gegen Gefahren größeren Umfanges."
Einheiten des KatS sind gemäß § 24 Abs. 5 LBKG insbesondere zu bilden für die Fähigkeiten:
- Führung
- Brandschutz
- Technische Hilfe
- Gefahrstoffe (CBRN)
- Sanitätsdienst
- Betreuung
- Verpflegung
- Logistik
- Psychosoziale Notfallversorgung
- Bei Bedarf: Wasserrettung
- Bei Bedarf: Rettung aus unwegsamem Gelände
Im Katastrophenschutz wirken mit (öffentlich-rechtlich):
- Feuerwehr Mainz (2 Wachen Berufsfeuerwehr, 11 Freiwillige Feuerwehren, 1 Regie-Einheit)
- Leitende Notarztgruppe (LNG, gestellt durch Universitätsmedizin Mainz)*
- Organisatorische Leiter (OrgL, gestellt durch ASB, DRK, JUH, MHD, RD Corneli)*
- Ökumenische Notfallseelsorge (NFSS)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (nur auf Anforderung)
- Bundeswehr (in Sonderfällen, nur auf Antrag im Rahmen der Amtshilfe)
*gemeinsam mit LKr. MZ-BIN






