Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Die Vergabe der Hausnummern ist zu unterscheiden von der Benennung der Straßen. Die Entscheidung über die Benennung von Straßen trifft der Stadtrat.
verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte