Veräußerung oder Vererbung eines Kulturdenkmals anzeigen
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Sind Sie Eigentümer:in eines geschützten Kulturdenkmals und haben die Absicht, dieses zu veräußern oder zu vererben? Dann müssen Sie das dem Bauamt, Abteilung Denkmalpflege rechtzeitig anzeigen und die neuen Eigentümer:innen benennen. Auch im Erbfall sind Sie als Erb:in eines geschützten Kulturdenkmals dazu verpflichtet, den Eigentumsübergang unverzüglich anzuzeigen.
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Adresse
Denkmalpflege
Zitadelle, Bau C
Am 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
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Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
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