Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikationen beantragen
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- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung, Antrag (Öffnet in einem neuen Tab)
Unter diesem Link können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen und verlängern.
Nach Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation kann Ihnen in direktem Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit für längstens 12 Monate erteilt werden.
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