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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikationen beantragen

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Nach Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation kann Ihnen in direktem Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit für längstens 12 Monate erteilt werden.

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Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
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55026 Mainz

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