Auf mainz.de setzen wir ReadSpeaker ein. ReadSpeaker liest Ihnen die Texte auf mainz.de vor. Um die Funktion nutzen zu können, müssen Sie diese mit einem Klick auf den Button "Externe Inhalte freigeben" öffnen. Sie können Ihre Freigabe jederzeit in den Datenschutz-Einstellungen unter https://www.mainz.de/datenschutz widerrufen.
Einbürgerung für seit Geburt Staatenlose beantragen
Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
sich frei in der EU bewegen,
in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes
Um Ihre Einbürgerung zu beantragen, können Sie entweder den Antrag online stellen oder Sie schicken uns den Quick-Check, welcher dem Online-Antrag vorgeschaltet ist, per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerungstadt.mainzde.
Telefonische Sprechzeiten der Sachbearbeiter:innen im Sachgebiet Einbürgerung sind dienstags und donnerstags von 12 Uhr bis 13 Uhr.
Voraussetzungen
Sie müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Sie müssen
mindestens 16 Jahre alt oder
gesetzlich vertreten sein.
Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
Sie wurden in Deutschland geboren.
Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland.
Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
Aktuell: Bitte beachten Sie, dass die Online-Terminvereinbarung nicht mehr zur Verfügung steht. Sie erhalten einen Termin nach Eingang des Online-Antrags bzw. nach Übersendung des Quick-Checks durch die Sachbearbeiter:innen. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an Frau Sjawie vom Bundesprojekt www.passtgenau-bzi.de/ wenden. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: sjawiebzi-bundesintegrationsrat.de.
Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten im Eingangsbereich des Stadthauses Lauteren-Flügel.
Telefonische Sprechzeiten sind dienstags und donnerstags von 12 Uhr bis 13 Uhr.