Der neue "MainzPass" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Mainz. Er erleichtert Mainzer:innen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit.
Folgende Vergünstigungen können Sie in Anspruch nehmen:
- Mainzer Mobilität: Die Sondermonatskarte erhalten Sie an den Automaten an den Haltestellen der Mainzer Mobilität (nicht in der Straßenbahn), an den Vorverkaufsstellen der Mainzer Mobilität und im Verkehrscenter am Mainzer Hauptbahnhof. Eine Übersicht der Vertriebsstellen finden Sie im Linkbereich.
- Veranstaltungen des Amtes für Jugend und Familie (OPEN OHR Festival, Ferienkarte, Ferien- und Freizeitmaßnahmen)
- Eishalle am Bruchweg
- Mainzer Tafel
- Volkshochschule Mainz
- Mainzer Staatstheater
- Mainzer Schwimmbäder
- Mainzer Kammerspiele
- Programmkinos Capitol & Palatin
- Gutenberg-Museum
- Naturhistorisches Museum
- ASV Mainz 1888 e.V.
- mainz STORE / Tourist Information: MainzPass-Besitzer:innen erhalten 10 % Rabatt auf Souvenirs (Wein, Tickets und Bücher ausgeschlossen).
- Frankfurter Hof: MainzPass-Besitzer:innen erhalten, nach Vorlage eines gültigen Ausweises, eine Ermäßigung von 50 % auf den Ticketgrundpreis der Kulturveranstaltungen im Frankfurter Hof. Die Ermäßigung wird an der Abendkasse gewährt.
Es gelten die Rahmenbedingungen der jeweiligen Anbieter:innen. Bitte fragen Sie vor Ort nach.
Beantragung:
- Die Erstbeantragung ist nur durch persönliche Vorsprache oder durch die Vorsprache einer bestellten Betreuer:in möglich.
- Die Verlängerung ist auch per Online-Antrag oder auf dem Postweg möglich. Bitte fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.
- Bei Verlängerung reicht eine Vollmacht aus.
Berechtigte Personen
Personen, die folgende existenzsichernde Leistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Gültigkeit
Die Gültigkeit des MainzPasses ist auf den Zeitraum der Leistungsbewilligung bzw. Aufenthaltsgestattung beschränkt.
Eine Verlängerung ist möglich.
Die Ausgabe des MainzPasses erfolgt sofort nach Vorsprache.