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Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit beantragen

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind störende Tätigkeiten verboten, es sei denn, sie dienen dem öffentlichen Interesse. Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beim Grün- und Umweltamt beantragen.

Kontakt

Adresse

Untere Immissionsschutzbehörde Mainz

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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