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Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung anzeigen

Sie möchten Abfälle wie Altkleider gewerblich oder gemeinnützig sammeln? Dann müssen Sie dies spätestens 3 Monate vor Beginn bei der Unteren Abfallbehörde anzeigen.

Die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung. Bei gewerblichen Sammlungen berücksichtigt sie zusätzlich das öffentliche Interesse.

Kontakt

Adresse

Abfallrecht, Natur- und Artenschutz

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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