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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen anzeigen

Pflanzliche Abfälle müssen grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt auch bei Mengen unter 3 m³. Eine Verbrennung kommt nur in engen Ausnahmefällen und unter den Bestimmungen der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen in Betracht.

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