Überblick über die gebräuchlichsten Möglichkeiten, wenn BEIDE Ehegatten Deutsche sind:
a) Wird keine Erklärung abgegeben,
- behält jeder Ehegatte den Familiennamen, den er bei Eingehung der Ehe führte.
- Es können später noch anderslautende Erklärungen abgegeben werden.
b) Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.
- Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder den bei Abgabe der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen
c) Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil hinzugefügt werden.
d) Besteht der Geburtsname oder der Familienname, der zum Ehenamen bestimmt werden soll aus mehreren Teilen,ist eine Hinzufügung oder Voranstellung nicht möglich!
Bitte beachten:
- Der Widerruf einer Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens ist jederzeit möglich
Eine erneute Voranstellung oder Hinzufügung ist aber nicht mehr möglich
- Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger,
können die Ehegatten für ihre Namensführung auch das Heimatrecht des ausländischen Partners wählen (nähere Informationen erhalten Sie bei der Eheanmeldung.)