Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung der betroffenen Person für die Weitergabe ihrer Daten ist nicht erforderlich.
Die Gewerbemeldestelle kann folgende Daten über Gewerbetreibende aus dem Gewerberegister übermitteln:
- Name
- betriebliche Anschrift
- angezeigte Tätigkeit
Beantragung
Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft kann zu folgenden Angaben erfolgen:
- Handelsregistereintrag
- Rechtsform
- An- und Abmeldedatum
- Niederlassung(en)
- Name, Privatanschrift, Geburtsdatum der Geschäftsführung
- Frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführung, Rechtsform, Firma (Unternehmensname) und weitere
Für die Mitteilung weiterer Daten aus dem Gewerberegister müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Die Auskunft können wir nur erteilen, wenn wenn Sie ein "berechtigtes Interesse" an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen können.