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Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

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Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

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Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Urkundenbestellungen, Familienbuch und Eheanmeldungen

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
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