Pfandleihgewerbe, Erlaubnis beantragen
Wenn Sie das Pfandleihgewerbe ausüben wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Ein Pfandleihgewerbe betreibt, wer Geld als Darlehen (in der Regel zins- und kostenpflichtig) gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleiht.
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Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 208 und 209 a
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
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