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Selbstbestimmungsgesetz, Erklärung abgeben

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Geschlechtseintrag und Ihre Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen. Die Anmeldung muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen. Nach der ersten Änderung können Sie nach einem Jahr eine erneute Änderung beantragen.

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Personenstandsrechtliche Sonderfälle, Urkundenbestellungen, Familienbuch und Eheanmeldungen

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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