Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
- Verkauf von Waren aller Art
- Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
- Werbeständer / Werbeschilder
Für Baustelleneinrichtungen sowie für die Aufstellung von Baugerüsten und Containern. Wenden Sie sich an das Baustellenmanagement der Abteilung "Staßenverkehrsbehörde" der Stadt Mainz (EMail: baustellenmangementstadt.mainzde).
Für Veranstaltungen und Straßenfeste wenden Sie sich an die Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen (https://stage.ad.mainz.de/vv/produkte/rechtundordnungsamt/t.php).
Ist nach den Vorschriften der StVO eine Erlaubnis für eine übermäßige Straßenbenutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG). Vor ihrer Entscheidung wird die hierfür zuständige Behörde stattdessen die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde anhören. Die Sondernutzungserlaubnis wird so Teil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen