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Sondernutzung öffentlichen Raums beantragen
Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze dürfen Sie wie vorgesehen nutzen. Für jede darüber hinausgehende Nutzung, die vom vorgesehenen Zweck abweicht, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:
Verkauf von Waren aller Art
Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
Werbestopper oder Werbeschilder
Warenständer
Für Baustelleneinrichtungen sowie für die Aufstellung von Baugerüsten und Containern wenden Sie sich bitte an das Baustellenmanagement der Abteilung "Staßenverkehrsbehörde" der Landeshaupstadt Mainz an baustellenmangementstadt.mainzde.
Für Veranstaltungen und Straßenfeste wenden Sie sich an die Zentrale Koordinierungsstelle Veranstaltungen.
Erfordert nach den Vorschriften der StVO eine übermäßige Nutzung der Straße oder eine Ausnahmegenehmigung keine Sondernutzungserlaubnis (§ 41 Abs. 7 LStrG), so wird die hierfür zuständige Behörde vor ihrer Entscheidung die Behörde anhören, die sonst für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zuständig ist. Auf diese Weise wird die Sondernutzungserlaubnis Bestandteil der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
Richtlinie "Gestaltung von Sondernutzung im öffentlichen Raum"
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Mainz
Fristen
Für Informationsveranstaltungen, Informationsstände, Werbestände, Verteilaktionen, etc. bitten wir um Antragstellung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung.
Für Plakatierung (nicht kommerzieller Art) bitten wir um Antragstellung mindestens vier Wochen vor Beginn der Plakatierung (zwei Wochen vor Veranstaltung kann plakatiert werden).
Die Bearbeitungszeit beträgt circa zwei Wochen nach Antragseingang.
Hinweis: Plakatierungen/Werbungen kommerzieller Art sind nur auf Werbeflächen der Firma Ströer Städte Medien GmbH möglich. Der Antrag ist direkt bei der o.g. Firma zu stellen.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Hauptantrag: formlos oder per Formblatt
Nachweise (optional, je nach Art der Sondernutzung): maßstabsgerechter Lageplan, Fotos/Zeichnungen der Örtlichkeit
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Die Gebühr richtet sich nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz vom 16.12.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 2.7.2025 (Amtsblatt vom 4.7.2025, Nr. 29/2025).
Nachtbriefkästen befinden sich am - Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am - Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür