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Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen

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Sie möchten eine Gaststätte mit Alkoholausschank von einer anderen Person übernehmen? Um den Gaststättenbetrieb ohne zeitliche Unterbrechung weiterzuführen, können Sie zunächst eine vorläufige Erlaubnis beantragen, die später durch die endgültige Erlaubnis ersetzt wird.

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Adresse

Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 202
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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