Wohnberechtigungsschein beantragen
Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung in Rheinland-Pfalz zu beziehen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.
Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:
-
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen. -
Spezieller Wohnberechtigungsschein
Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Der Vordruck ist erhältlich:
- im Amt für soziale Leistungen
- an der Information im Stadthaus
- in den Ortsverwaltungen
Um persönlich mit uns zu sprechen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Die Unterlagen können Sie dann per Post, Fax oder E-Mail an das Amt für soziale Leistungen schicken.
Voraussetzungen
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 LWoFG nicht überschreitet.
Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen. Es wird nach Maßgabe des Landeswohnraumförderungsgesetzes ermittelt.
In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenzen zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person oder zur Vermeidung besonderer Härten erteilt werden. Dies muss nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.
Die Wohnungssuchenden müssen zur Wohnbevölkerung gehören,
d.h. sie müssen entweder Deutsche oder EU-Bürger:innen sein oder
über einen Aufenthaltstitel verfügen, der mindestens 1 Jahr gültig ist.
Bemerkung
Das Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz vermittelt keine Wohnungen.
Die abschließende Entscheidung, ob ein Mietverhältnis eingegangen wird, trifft allein der jeweilige Wohnungsgebende (in der Regel ist das die Wohnbau Mainz GmbH oder andere Wohnungsgesellschaften).
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Wir sind bemüht, ihren Antrag schnell zu bearbeiten, jedoch kann es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen. Falls benötigte Unterlagen fehlen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Wegen der Vielzahl der Anträge können wir keine Auskünfte zum Eingang oder Sachstand eines Antrages geben.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung allgemeiner Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.
Für die Ausstellung spezieller Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des zukünftigen Wohnortes.
Bei Umzug innerhalb von Rheinland-Pfalz:
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie in der bisherigen Heimatgemeinde.
Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland:
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Amt für soziale Leistungen in Mainz.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheingung)
- Heiratsurkunde
- Pflegegeldbescheid (in Kopie)
- bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis (beide Seiten in Kopie)
- Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit
- Mutterpass
- Nachweis des Finanzamtes über erhöhte Werbungskosten
- Sorgerechtsnachweis
- Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Geburtsurkunde
- Zinsbescheinigung
- Ärztliche Bescheinigung
- Partnerschaftserklärung
Je nach Lebenssituation:
- bei Erwerbstätigen: Verdienstbescheinigung (ggf. Nachweis über Ausbildungsvergütung)
- bei Personen in Rente: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigungen zu erbringen ist):
Einkommensteuerbescheid, letzte Einnahmeüberschussrechnung/betriebswirtschaftliche Auswertung - sonstige Einnahmen
(z.B. Nachweis über geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Krankengeld) - bei Personen, die Unterhaltsleistungen erhalten: Nachweis über Art, Höhe und zahlungspflichtige Person angeben
- bei Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
(evtl. gerichtlicher Beschluss und Angaben über Art, Höhe und empfangsberechtigter Person der Leistung angeben, Leistungsnachweise durch Kontoauszüge) - bei Studierenden: Nachweis über Ausbildungsförderung (z.B. BAföG)
- bei Schüler:innen ab dem 16. Lebensjahr: aktuelle Schulbescheinigung
- bei Empfang von Sozialleistungen:
- Bescheid über Wohngeld
- Bescheid über Bürgergeld
- Bescheid über Sozialgeld
- Bescheid über Grundsicherung im Alter- und bei Erwerbsminderung
- Bescheid über Sozialhilfe
- Bescheid über Asylbewerberleistung
- Bescheid über Kinder- und Jugendhilfe-Leistungen
- Bescheid über ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (BVG)
- Je nach Einzelfall können die Mitarbeitenden noch weitere Dokumente anfordern.
Formulare, Merkblätter, Links
Kontakt
Adresse
Sachgebiet Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe, Überwachung öffentlich geförderter Wohnraum
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr Erdem SekerSachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine, Fehlbelegungsabgabe | Buchstabenbereich: A–G, P–Q | 06131 12-2474 | |
| Herr Holger HupfSachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine, Fehlbelegungsabgabe | Buchstabenbereich: H–M, S | 06131 12-3143 | |
| Frau Ayse KocSachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine, Fehlbelegungsabgabe | Buchstabenbereich: N–O, R, T–Z | 06131 12-3951 |
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
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Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen