Eingliederungshilfe für Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung beantragen
Online-Services
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe teilen sich in 4 Leistungsgruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlich betreuenden Person
- Mobilität
- Elternschaft
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- Förderung einer selbstständigen Gesundheitsfürsorge
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für die Leistungen.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Verfahrensablauf
Sie bzw. Ihre betreuende oder bevollmächtigte Person können Eingliederungshilfe beantragen.
- Wenn Sie in Mainz wohnen, wenden Sie sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe des Amtes für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- Sie werden beraten und Sie können vor Ort einen Antrag stellen.
- Für die Beantragungen der Eingliederungshilfe können Sie sich den Antrag und die Anlagen als PDF-Dateien herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.
- Vielleicht werden Sie gebeten weitere Unterlagen einzureichen.
- Das Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz führt ein Teilhabe- oder ein Gesamtplanverfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung geprüft, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können
- einen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes stellen: Für Volljährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz oder dem Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung, für Minderjährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides einreichen.
Fristen
Halten Sie unbedingt die festgesetzten Fristen für die Vorlage von Unterlagen ein. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigert werden.
Dies gilt auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid – nicht nur mit dem Ablehnungsbescheid, sondern auch mit dem Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) – nicht einverstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell unterschiedlich.
Zuständige Stelle
Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei dem zuständigen Träger. Wenn zu Beginn des Leistungsbezuges Ihr Wohnort in Mainz ist, dann ist die Stadtverwaltung Mainz zuständig für Ihre Eingliederungshilfe.
Hinweis: Sollten Sie den Antrag bei einem nicht zuständigen Träger der Eingliederungshilfe abgeben, leitet dieser den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe weiter. In diesem Fall werden Sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.
Institutionen
Bevor Sie sich mit dem Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle“ (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind trägerunabhängig.
In Mainz übernimmt diese Beratung das „Zentrum für selbstbestimmtes Leben“.
Den Link zum Angebot finden Sie unter Links und Downloads.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:
- Antrag auf Eingliederungshilfe
- Anlage Einkommen und Vermögen
- Anlage Mitwirkungspflichten
- Erklärung zur Schweigepflichtentbindung
- Betreuende/Bevollmächtigte: Betreuendenausweis bzw. Vollmacht
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise
- Personalausweis
- Fachärztliche Atteste
- Kontoauszüge
- Nachweis über Pflegegrad
- Entlassberichte aus der Klinik
- Schwerbehindertenausweis
- Gegebenenfalls benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen, die wir bei der Antragsprüfung anfordern
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich für Sie kostenfrei.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eventuell entstehende Kosten für fachärztliche Atteste durch die antragstellende Person zu zahlen sind.
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Eingliederungshilfe, Antrag ErwachsenePDF-Datei326,35 kB
- Eingliederungshilfe, Einkommen und Vermögen, Anlage zum AntragPDF-Datei5,26 MB
- Eingliederungshilfe, Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht, Anlage zum AntragPDF-Datei173,99 kB
- Eingliederungshilfe, Erklärung zum MerkblattPDF-Datei136,53 kB
- Eingliederungshilfe, ambulante Hilfe, Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen VerhältnissenPDF-Datei373,18 kB
- Eingliederungshilfe, Anlage zum Fragebogen für SorgeberechtigtePDF-Datei221,21 kB
- Eingliederungshilfe, Fragebogen für volljährige Leistungsempfänger:innen in besonderer WohnformPDF-Datei371,05 kB
- Besondere Wohnform, Leistungen nach SGB XII, Fragebogen für volljährige Empfänger:innenPDF-Datei476,47 kB
- Besondere Wohnform, Leistungen nach SGB XII, Anlage zum Fragebogen für Ehe-oder Lebenspartner:inPDF-Datei320,95 kB
Merkblätter
Internetverweise
- Verwaltungsleistungen in Deutschland suchen und finden (Öffnet in einem neuen Tab)
- Publikationen, Links für Menschen mit Behinderungen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Psychiatriekoordination Mainz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Arbeit und Behinderung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Park- und Behindertenausweis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle, Homepage (Öffnet in einem neuen Tab)
Ähnliche Dienstleistungen
- Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Eingliederungshilfe in Schulen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
Kontakt
Adresse
Fachdienst Eingliederungshilfe und Pflege
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Frau Anna DickSachbearbeitung Fachdienst Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | Besondere Wohnformen: Haus am Landwehrweg (AWG´s), PLZ RLP West:54 Buchstabenbereich: H | 06131 12-3235 | |
| Frau Anne GleibmannSachbearbeitung Fachdienst EGH, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | besondere Wohnformen: Bundesweiter Süden: Bayern, Baden-Wüttemberg, Bundesweiter Westen: NRW, Saarland Buchstabenbereich: L, P, Q | 06131 12-4058 | |
| Frau Sarah GuderjahnSachbearbeitung Fachdienst Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | Besondere Wohnformen: Haus am Landwehrweg (Haupthaus) Buchstabenbereich: F–G, U | 06131 12-4266 | |
| Frau Franziska HenkelFachdienst Eingliederungshilfe, Integrationshilfen Schulen und Kita in freier Trägerschaft, Ambulante Hilfen und besondere Wohnformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit kognitiver und/oder körperlicher Beeinträchtigung, Zusatzbetreuung Kindertagesstätten | besondere Wohnformen: Zoar Standort Heidesheim (Haus am Berg und Wohnanlage) Buchstabenbereich: B | 06131 12-3825 | |
| Frau Lea HoffmannSachbearbeitung Fachdienst Eingliederungshilfe | Besondere Wohnformen: Zoar AGW´s Standort Rockenhausen Buchstabenbereich: K | 06131 12-3338 | |
| Frau Kim KrämerSachbearbeitung Fachdienst Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | Buchstabenbereich: S | 06131 12-3972 | |
| Frau Johanna MetznerSachbearbeiterin Fachdienst Eingliederungshilfe, Integrationshilfen Schulen und Kita in freier Trägerschaft, Ambulante Hilfen und besondere Wohnformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit kognitiver und/oder körperlicher Beeinträchtigung, Zusatzbetreuung Kindertagesstätten | Besondere Wohnformen: Hessen Süd Postleitzahlen 60, 61, 64, 65, 68, 69; Rheinhessen Fachklinik Alzey, Thaddäusheim Buchstabenbereich: I, M, O | 06131 12-3679 | |
| Frau Yasemin ParmaksizSachbearbeitung Fachdienst EGH, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | Besondere Wohnformen: Bundesweiter Norden: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein; Bundesweiter Osten: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Buchstabenbereich: R, W–Y | 06131 12-3544 | |
| Herr Martin PolzinGrundsatzfachdienst | 06131 12-2797 | ||
| Frau Kathrin StaabGrundsatzfachdienst Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | 06131 12-3685 | ||
| Frau Eva TrapperFachdienst Eingliederungshilfe | besondere Wohnformen: RLP Mitte 56 Buchstabenbereich: E, J, N, T, V | 06131 12-3459 | |
| Frau Susanne WaibelSachbearbeitung Fachdienst Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | Besondere Wohnformen: Hessen Nord: Postleitzahlen 34, 35, 36, 37, 63; Rheinland-Pfalz Mitte Süd: Postleitzahlen 55, 66, 67, 76 ; RLP Nord: Postleitzahlen 51, 53, 57, 65 Buchstabenbereich: C–D | 06131 12-2633 | |
| Herr Kevin WallerSachbearbeitung Fachdienst Eingliederungshilfe, Ambulante Hilfen und Besondere Wohnformen für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung | Besondere Wohnformen: Heinrich-Egli Haus; V.I.V.A. Albisheim Buchstabenbereich: A, Z | 06131 12-4086 |
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen