Einige Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten spezielle Fahrdienste an. Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten.
Wie funktioniert das in der Praxis?
- Die Beförderung gilt innerhalb der Mainzer Stadtgrenzen, der ehemaligen rechtsrheinischen Vororte und der Stadt Wiesbaden.
- Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, werden ab der Stadtgrenze mit dem Fahrdienst gesondert abgerechnet. Eine Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Mainz erfolgt nicht.
- Die Stadtverwaltung Mainz stellt den Berechtigten Personen für jedes Quartal Berechtigungsscheine für 14 Fahrten zur Verfügung. Diese Berechtigungsscheine können Sie innerhalb dieses Quartals beliebig einsetzen. Die Berechtigungsscheine sind nicht auf Dritte übertragbar.
- Pro benutzten Berechtigungsschein müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 3 Euro zahlen.
- Weitere Details zum Ablauf können Sie dem angehängten Merkblatt „Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigung, Merkblatt“ entnehmen, welches Sie am Ende dieser Seite downloaden können.
Welche Fahrten sind ausgenommen?
Von der Beförderung ausgenommen sind Fahrten zu Ärzt:innen, zu einer Klinik, zur Arbeitsstelle oder zur Schule, da hier andere Kostenträger zuständig sind.
Was müssen Sie tun?
Sie informieren uns darüber, dass Sie den Fahrdienst nutzen möchten. Wir benötigen keinen formellen Antrag.
Sie können uns anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.
Empfehlung: Nutzen Sie unseren Online-Service.
Was müssen wir tun?
- Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wir senden Ihnen im Fall einer Bewilligung einen Bescheid sowie die anteiligen Berechtigungsscheine für das angefangene Quartal zu.
- Wir senden Ihnen dann für jedes volle Quartal 14 Berechtigungsscheine zu.
Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Mainz
Bei Antragstellung erhalten Sie die Berechtigungsscheine anteilig für dieses Quartal. Ab dem folgenden Quartal senden wir Ihnen regelmäßig 14 Berechtigungsscheine zu. Sie können sie innerhalb des jeweiligen Quartals nutzen. Nicht genutzte Berechtigungsscheine sind nicht auf das nächste Quartal übertragbar.