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Genehmigung zur Selbstnutzung von gefördertem Wohnraum beantragen

Möchten Sie geförderten Wohnraum selbst nutzen, länger als 3 Monate leer stehen lassen oder anderweitig nutzen, benötigen Sie eine Genehmigung.

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Sachgebiet Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe, Überwachung öffentlich geförderter Wohnraum

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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