Sie können eine Förderung für Wohnraum im Stadtgebiet Mainz sowohl vom Land Rheinland-Pfalz als auch von der Landeshauptstadt Mainz erhalten.
Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Neubau und Modernisierung von vermietetem und selbstgenutztem Wohnraum.
Die genauen Voraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie auf den unten verlinkten Seiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie auf den Seiten des Service-Portals Rheinland-Pfalz.
Falls Sie eine Förderung in Form des Erwerbs von Belegungsrechten beabsichtigen, empfehlen wir Ihnen zur Erstberatung Kontakt zu den unten aufgeführten Ansprechpartner:innen aufzunehmen.
Förderprogramme der Landeshauptstadt Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz fördert für kinderreiche Haushalte Wohneigentum und Mietwohnraum.
Die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie als Download auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen kann.
Für den ersten Überblick zu den Förderkriterien der Landesförderung stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite entsprechende Informationsbroschüren zur Verfügung.
Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen des Landes und der Landeshauptstadt Mainz können Sie unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Aktuelle Informationen, Antragsunterlagen und Auskünfte zu den Förderkonditionen der Landesförderprogramme können Sie auf der Internetseite der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abrufen.
in den jeweils gültigen Fassungen u.a.:
- Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG),
- Verwaltungsvorschriften zu den Jahresförderprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz
- Richtlinien zur städtischen Förderung
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob uns alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.
Die Wohnraumförderung der Landeshauptstadt Mainz ist ausschließlich für Fördermaßnahmen, deren Bauort innerhalb des Verwaltungsbereichs liegt, zuständig. Für Fördermaßnahmen außerhalb der Landeshauptstadt Mainz sind die entsprechenden Verbands-, Kreis- oder Stadtverwaltungen zuständig.