Die Gebühr berechnet sich aus einem Jahresgrundbetrag in Höhe von 31,20 Euro multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite in Metern des zu benennenden Fahrzeuges gemäß der Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines.
Änderungen: Bei Änderungen oder Umschreibung fallen 15 € Bearbeitungsgebühren an.
Anpassung der Gebührenordnung für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 1.7.2025
Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 9.4.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese Regelung trat ab dem 1.7.2025 in Kraft.
Das Antragsverfahren bleibt identisch. Die Ausstellung ist für 1 Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung vorgenommen werden.
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Einen neuen Parkausweis können Sie 4 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Ausweises beantragen. Die neue Gebühr ergibt sich aus einem Jahresgrundbeitrag von 31,20 Euro welcher mit der Länge und Breite des Fahrzeuges multipliziert wird.
In Mainz sind mehrere Bereiche des Stadtgebietes als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Die Parkplätze in diesen Parkgebieten stehen während der jeweils festgelegten Zeiten den Anwohnenden zur Verfügung. Berechtigte erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern lediglich ein Parkgebiet zugewiesen.