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Befahren der Fußgängerzone, Ausnahmegenehmigung beantragen

Wenn Sie in einer Fußgängerzone umziehen oder dort Arbeiten durchführen möchten, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax bei der zuständigen Stelle einreichen.

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Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

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Postfach 3820
55028 Mainz

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