Unterlagen bei natürlichen Personen:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Gemeinde
- amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines (Vorder- und Rückseite)
- Nachweis über zweijährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer:in (z.B. Bescheinigung der entsprechenden Fahrschule in Verbindung mit den entsprechenden Eintragungen im Fahrlehrerschein, Arbeitsvertrag)
- Teilnahmebescheinigung an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang bei einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder einem anderen fachlich geeigneten Träger
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
- Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
- Kopie des Kauf- oder Mietvertrages für die Unterrichtsräume
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen (hier genügt ein kurzes, formloses Schreiben)
- Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge (mit Zulassungsdatum und Kennzeichen)
- Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Behördlicher Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) der Meldebehörde (nicht älter als 3 Monate), wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt
- Gewerbeanmeldung
Zusätzliche Unterlagen bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH):
- ein beglaubigter Auszug aus dem Handelszentralregister oder aus dem Vereinsregister
- Ausweis, Führungszeugnis, Fahrlehrerschein, Nachweis über 2-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer:in, Teilnahmebescheinigung an fahrschulbetriebswirtschaftlichem Lehrgang usw. muss die verantwortliche Leitungsperson vorlegen.
- Sie müssen belegen, welche beruflichen Verpflichtungen die verantwortliche Leitungsperson des Ausbildungsbetriebes sonst noch zu erfüllen hat.
- Die zur Vertretung der juristischen Person berechtigten Personen müssen ein Führungszeugniss zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragen.
- Sie müssen einen Nachweis über die Bestellung einer verantwortlichen Leitungsperson vorlegen.
Wenn Sie alle geforderten Unterlagen vorgelegt haben, prüft die Erlaubnisbehörde zusammen mit einer Fachberater:in vor Ort die Fahrschulräume, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge. Hierzu werden wir nach kurzer Zeit mit einem Terminvorschlag auf Sie zukommen.
Natürliche Personen müssen der Genehmigungsbehörde den Fahrlehrerschein nach Erhalt der Genehmigungsurkunde unverzüglich zur Eintragung vorlegen.