Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.
Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.
Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei Beschädigung, Fehlfunktion der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.
Die Fahrerkarten stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) her.
Beantragung:
- Sie müssen die Fahrerkarte persönlich beantragen, da Sie sich identifizieren und eine Unterschrift leisten müssen.
- Nutzen Sie gerne auch unseren Online-Service.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte