Führerschein für die Klasse L beantragen
Online-Services
Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Es handelt sich um die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse L. Sie waren noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Beantragung
- Sie müssen den Antrag persönlich stellen (wegen der Identifikation und Unterschrift).
- Sie können den Antrag auf Ersterteilung eines Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Aushändigung
- Wenn Sie nur eine Klasse (z.B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
- Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, händigt die prüfende Person lediglich die Prüfbescheinigung aus. Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen (zusätzliche Gebühr: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit). Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
- Im Rahmen der Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse L müssen Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
Bemerkung
- Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis erteilen wir diese grundsätzlich für 2 Jahre auf Probe. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.
- Sie müssen die theoretische Prüfung vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden haben. Sie dürfen die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
- Der Antrag verfällt, wenn
- Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden haben.
- Sie die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.
Was sollte ich noch wissen?
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Rechtsgrundlage
Fristen
- Antragsfrist 12 Monate
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.
Bearbeitungsdauer
ca. 6 bis 8 Wochen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
Für die Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde benötigen Sie:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: 45,90 Euro
- Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 11,20 Euro
Zahlungsarten
Bar/EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Führerschein: Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Umschreibung einer FahrerlaubnisPDF-Datei214,80 kB
- Abholung eines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde, VollmachtPDF-Datei156,76 kB
- Fahrerlaubnis, Einverständniserklärung gesetzliche Vertretungsperson/en, FormularPDF-Datei91,53 kB
Internetverweise
Ähnliche Dienstleistungen
Kontakt
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr BossogSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe A bis B und U | Buchstabenbereich: A–B und U | 06131 12-3482 | |
| Herr KeilSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe D bis G und T | Buchstabenbereich: D–G und T | 06131 12-3728 | |
| Frau WeideSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe I bis L und C | Buchstabenbereich: I–L und C | 06131 12-2193 | |
| Frau TrabertSachbearbeiterin für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich L bis Q | Buchstabenbereich: M–Q und V | 06131 12-2634 | |
| Frau LangeSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabenbereich R bis S | Buchstabenbereich: R–S | 06131 12-2812 | |
| Frau MayerSachbearbeitung für Ersterteilung, BF 17, Ersatz, Umtausch, Erweiterung, Verlängerung der C- und D-Klassen, Buchstabe U bis Z | Buchstabenbereich: W–Z und H | 06131 12-2187 |
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab)
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.