Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:
- Probe- und Überführungsfahrten,
- Werkstattbesuche und
- Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.
Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.
Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.
Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:
- Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
- die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
- Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
- die Fahrgestellnummer und
- die Fahrtstrecke.
Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.
Das 07er-Oldtimerkennzeichen können wir zuverlässigen Antragsteller:innen für ein oder mehrere Oldtimerfahrzeuge zuteilen. Das Kennzeichen können Sie dann eigenverantwortlich an einem eingetragenen Oldtimer verwenden. Zusätzlich zu dem amtlich ausgestellten Fahrzeugscheinheft für rote Kennzeichen, in dem die entsprechenden Oldtimerfahrzeuge eingetragen sind, müssen Sie über die Nutzung des Kennzeichens ein Fahrtenbuch führen. Alle eingetragenen Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Sie können jedoch immer nur ein Fahrzeug "gleichzeitig" mit dem Kennzeichen fahren.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:
- Antragsteller:in hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Die Zuverlässigkeit der Antragsteller:in muss gewährleistet sein. Die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
- Fahrzeuge müssen vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Das Erstzulassungsdatum ist entscheidend!
- Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO ist vorhanden.
Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Nutzen Sie dazu bitte die Online-Terminvereinbarung (siehe hierzu Link am Ende dieser Seite).