Inhalt anspringen

Bienen, Wespen und Hornissen

Hummel auf gelber Blüte

Alle einheimischen Tier- und Pflanzenarten sind grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) geschützt. Demnach ist es verboten, wildlebende Tiere absichtlich zu stören, ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Bei einem Vorkommen von Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen sind somit immer Aspekte des Naturschutzes zu beachten. Das oberste Ziel ist grundsätzlich die Nester und die darin lebenden Tiere zu erhalten.

Heimische Wildbienen

Einzelne Arten sind zudem zusätzlich besonders geschützt. Alle heimischen Wildbienen- und Hummelarten sowie alle heimischen Arten der Kreisel- und Knopfhornwespen stehen unter diesem besonderen Schutz. Sollten die Brutstätten aufgrund von einer erhöhten Gefährdungslage nicht erhalten werden können, kann im Ausnahmefall eine entsprechende Genehmigung von der Oberen Naturschutzbehörde erteilt werden.

Kontakt: poststellesgdsued.rlpde 

Europäische Hornisse

Europäische Hornisse
Europäische Hornisse

Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) steht ebenfalls unter besonderem Schutz. Wenn ihr Nest wegen einer erhöhten Gefährdung nicht erhalten bleiben kann, kann das Grün- und Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde in Ausnahmefällen eine Genehmigung erteilen.

Alle sonstigen heimischen Wespenarten stehen unter allgemeinem Schutz. Sollte es bei den Brutstätten zu einer erhöhten Gefährdungslage kommen, ist eine Abstimmung mit dem Grün- und Umweltamt erforderlich.

Asiatische Hornisse

Asiatische Hornisse
Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) gilt als etablierte, invasive, also nicht heimische und sich stark ausbreitende Art und steht nicht unter dem allgemeinen Schutz. Eine Entfernung der Brutstätten ist nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin aus Gründen des Biodiversitätsschutzes empfohlen. Meldungen von Neststandorten auf Privatflächen sind über das Online-Meldeportal ArtenFinder des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Meldungen von Neststandorten auf städtischen Grün-, Spiel- und Freizeitflächen können jederzeit an das Grün- und Umweltamt gerichtet werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Adresse

Grün- und Umweltamt

Grün- und Umweltamt, Haus B
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

Sprachauswahl

Schnellsuche