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Aufenthaltserlaubnis: Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen

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Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

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Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
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55026 Mainz

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