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Aufenthaltserlaubnis: Verlängerung bei Nachzug ausländischer Ehepartner:innen zu Deutschen beantragen

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Als Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbesteht.

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Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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