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Aufenthaltserlaubnis: Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen

Nach erfolgreicher Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis in Deutschland, kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.

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Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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