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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern

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Aktuell: Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. In der Ausländerbehörde besteht derzeit noch nicht die Möglichkeit, ein Foto vor Ort aufzunehmen. Für Termine ab Mai müssen Sie daher vor Ihrem Termin ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag dann nicht bearbeiten. ***

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Adresse

Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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