Bei Veranstaltungen mit Eintritt beträgt der Steuersatz 20 % des Eintrittspreises (Bruttoeintrittspreis).
Bei Veranstaltungen ohne Eintritt setzen wir die Steuer als Pauschsteuer nach der Raumgröße fest.
Wenn Sie Spiel- und Unterhaltungsgeräte halten möchten, gelten folgende Steuersätze:
Geräte mit Gewinnmöglichkeit:
- bis zum 31.12.2025: 22 % vom Einspielergebnis (Saldo 2), mindestens jedoch 110 Euro
- ab dem 1.1.2026: 25 % vom Einspielergebnis (Saldo 2), mindestens jedoch 125 Euro
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen:
- bis zum 31.12.2024: 60 Euro
- ab dem 1.1.2025: 80 Euro
Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten an anderen Orten (z.B. Gaststätten):
- bis zum 31.12.2024: 20 Euro
- ab dem 1.1.2025: 30 Euro
Die Stadtkasse bietet für die Zahlung der Vergnügungssteuer das Lastschrifteinzugsverfahren an. Hierfür reichen Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtkasse per Post oder Fax ein. Die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis Sie sie schriftlich widerrufen. Sollte sich die Kontoverbindung ändern, bitten wir Sie, der Stadtkasse die neue Kontoverbindung schriftlich per Post oder Fax mitzuteilen.