Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanzen und Palisanderhölzer. Produkte können z.B. Handtaschen oder Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.
Welche Arten besonders geschützt sind, können Sie z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) einsehen.
Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/ Beschlagnahmung) besteht, bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden, eine Meldepflicht.
Die Meldung kann postalisch oder per E-Mail mit unten angefügtem Formular oder digital über das Portal Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz (MelBA) erfolgen.