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Abfallrecht, Natur- und Artenschutz

Als Untere Abfallbehörde sind wir für den Vollzug und die Überwachung abfallrechtlicher Vorschriften zuständig (Kreislaufwirtschaftsgesetz und dazu erlassene Vorschriften). Im Naturschutzbereich bearbeiten wir zudem das Melde-, Nachweis- und Bescheinigungswesen geschützter Arten, deren Teile und Erzeugnisse nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

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