Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises müssen Sie der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich melden, da Ihre Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.
Eine Änderung/Neuausstellung ist notwendig bei:
- Kennzeichenänderung oder
- Wohnsitzänderung Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet
In diesen Fällen stellen wir Ihnen einen neuen Bewohnerparkausweis aus.
Vorsprache für die Änderung:
- Bürgeramt (Stadthaus)
- Ortsverwaltung
- Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)
Beantragung:
- persönlich
- durch bevollmächtigte Person
- schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
- Online-Formular (siehe Link im Downloadbereich am Ende dieser Seite)
Vor Ort können wir Ihnen den Bewohnerparkausweis sofort ausstellen. Wenn Sie ihn schriftlich beantragen, senden wir Ihnen den Ausweis ohne Zusatzkosten zeitnah zu.
Rücksendung/Abgabe
Ihren alten Ausweis müssen Sie nach Erhalt des neuen Ausweises zurückgeben, da dieser noch Gültigkeit hat.
Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis der Landeshauptstadt Mainz.
Auf dem Bewohnerparkausweis können wir wahlweise auch 2 Kfz-Kennzeichen vermerken. Es kann aber immer nur ein Fahrzeug mit demselben Ausweis im Bewohnerparkgebiet parken.
Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie Ihren neuen Ausweis sofort, ansonsten wird er Ihnen zeitnah zugesendet.