Seit dem 1. April 2021 haben Sie die Möglichkeit eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 zu erhalten. Dazu absolvieren Sie die Fahrausbildung und Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und erlangen gleichzeitig die Befähigung, Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren.
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er/sie diese absolviert. Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen
im Führerschein kommt.
Bitte beachten Sie: Die Entscheidung über den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 197 müssen Sie bereits bei der Anmeldung in der Fahrschule und bei der Fahrerlaubnisbehörde treffen. Spätere Korrekturen führen zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten, wenn wir z.B. einen neuen Führerschein bei der Bundesdruckerei Berlin beauftragen müssen.
Wenn in Ihrem Führerschein eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78 eingetragen ist, können Sie diese ebenfalls durch eine Schulung auf Schaltfahrzeuge im Sinne von 197 ohne Praxisprüfung austragen lassen und dann auch Schaltfahrzeuge fahren.
Wichtiger Hinweis:
Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist dagegen nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, z.B. wegen einer körperlichen Behinderung, erfolgt ist.
Liegen alle Voraussetzungen vor, ergänzen wir die neue Schlüsselziffer 197 zur Klasse B in Ihrem Führerschein. Diese ist keine Auflage oder Beschränkung, wie es die Schlüsselziffer 78 ist. Sie dient lediglich als Dokumentation darüber, dass Sie die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt haben. Inhaber:innen der Klasse 197 dürfen auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.
Fahrerschulung
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten (450 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Handschaltgetriebe gemäß § 5a Abs. 1 FahrschAusbO
- 15 Minuten-Test mit der Fahrlehrkraft (innerorts/außerorts). Keine Prüfung! gemäß § 5a Abs. 3 FahrschAusbO
- Nach Abschluss der Fahrerschulung muss die Fahrschule Ihnen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7 zu § 5a Abs. 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ausstellen.
Hinweis bei Erweiterung von Fahrerlaubnisklassen:
- Wenn Sie die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben haben, erhalten Sie bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z.B. Klasse BE, C oder C1 eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, wenn Sie die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt haben.
- Die Klasse 197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
Beantragung
- Hauptwohnsitz in Mainz
- persönliche Vorsprache im Rahmen der Antragstellung Klasse B (aufgrund der Identifikation und Unterschrift)