Grundstücksentwässerungsanlage
Grundsätzlich sind die Einleitung von Abwässern in die öffentliche Abwasseranlage sowie die Herstellung und die Veränderung von Einrichtungen zur Beseitigung und Vorbehandlung der Abwässer eines Grundstückes (Grundstücksentwässerungsanlage) genehmigungspflichtig und entsprechend beim Wirtschaftsbetrieb Mainz zu beantragen.
Freistellung von der Genehmigungspflicht
Wohngebäude und Gebäude, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, sind von der Genehmigungspflicht freigestellt.
In diesen Fällen genügt vor Beginn der Maßnahme eine einfache Anzeige, die einen Lageplan des anzuschließenden Grundstückes (Auszug aus dem städtischen Kanalplan) enthalten muss.
Den Auszug aus dem städtischen Kanalplan können Sie ganz bequem und kostenlos online auf der Internetseite des Wirtschaftsbetriebs Mainz abfragen. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende der Seite.
Das Abfragegebiet umfasst das Mainzer Stadtgebiet und die Verbandsgemeinde Bodenheim.
Diesen Lageplan müssen Sie durch die Eintragung bestehender oder geplanter Bauwerke und der Kanalanschlussleitung einschließlich der Nennweitenangabe der Leitung ergänzen.
Der Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage und deren Benutzung wird mit der Entwässerungssatzung in der Landeshauptstadt Mainz vom 26.9.1991 (einschließlich der Änderungssatzungen vom 24.3.1993, 5.11.1997 und 20.12.1999) geregelt.
Innerhalb von ca. 4 Wochen nach Eingang eines vollständigen Entwässerungsantrages können wir eine Entwässerungsgenehmigung erteilen, sofern eine Baugenehmigung bzw. Baugenehmigungsfreistellung des Bauaufsichtsamtes vorliegt.
Online-Planauskunft: Die adressorientierte Auskunft wird automatisiert erstellt und innerhalb weniger Minuten per E-Mail zugestellt.
Die flächenorientierte Auskunft erfordert eine Bearbeitung durch das Backoffice und die Freigabe erfolgt innerhalb von ca. 10 Werktagen ebenfalls per E-Mail.