Beherbergungsabgabe: Intensiver Austausch mit Akteuren
Die Mainzer Stadtverwaltung hat die geplante Beherbergungsabgabensatzung nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Akteuren aus der örtlichen Beherbergungsbranche sowie weiteren Beteiligten angepasst. Der überarbeitete Satzungsbeschluss wird am 6. Mai 2026 in den zuständigen Gremien beraten und zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ein zentraler Aspekt der Anpassung ist die Einführung einer Übergangsregelung: Sind bei Betrieben längerfristige Verträge vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen worden, so entfällt hier die Zahlungspflicht bis zum 31. März 2027. Somit wird den besonderen wirtschaftlichen Rahmenbedingen Rechnung getragen und ein fairer Übergang zur neuen Regelung ermöglicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Abgabenschuldner. Hier wird der Gast als Abgabenschuldner benannt und nicht mehr wie bisher der Betrieb. Diese Änderung greift ein wesentliches Anliegen der Branche auf und sorgt für eine Präzisierung der Abgabenpflicht.
Mit den vorgenommenen Anpassungen verfolgt die Verwaltung das Ziel, eine ausgewogene und praxistaugliche Lösung zu schaffen, die sowohl den Interessen der Betriebe als auch den kommunalen Anforderungen an eine rechtssichere Satzung gerecht wird.
Der überarbeitete Satzungsbeschluss wird am 6. Mai 2026 im Finanzausschus und Hauptausschuss beraten und anschließend im Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.