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Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger:innen beantragen

EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.

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Team Allgemeines Ausländerrecht und EU-Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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