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Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Eheurkunde
mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Hinweis zur Urkundenanforderung:
Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Eheregister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Wenn Sie in Mainz oder in einem der früher selbstständigen Vororte Bretzenheim, Drais, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach oder Weisenau geheiratet haben, können Sie die Eheurkunde beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz beantragen.
Bei Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz E-Mail: stadtarchivstadt.mainzde.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
Sie sind die Eltern einer der Ehegatten.
Sie sind Kind der Ehegatten.
Nahe Verwandte, wie Geschwister oder Enkelkinder, sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Bemerkung
Zur Vorlage im Ausland können wir Ihnen eine internationale Urkunde bzw. einen mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister ausstellen. Dazu kreuzen Sie im Antrag bitte das entsprechende Kästchen an.
Bitte beachten Sie: Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren),
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Personalausweis oder Reisepass
ggfls. Rentenbescheid
Nachweis, dass Sie die Urkunde für amtliche Zwecke benötigen.
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Vollmacht (Bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular der Stadtverwaltung.)
Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Eheurkunde DIN A4 Format: 15 Euro
Eheurkunde Stammbuchformat: 15 Euro
Eheurkunde mehrsprachiges Format: 15 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 15 Euro
Keine Gebühren fallen an für
Rentenzwecke
Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, sofern die Urkunde für amtliche Zwecke benötigt wird
Sozialhilfe
Grundsicherung (für erwerbsgeminderte Personen ab 65 Jahren)
Zahlungsarten
Vor Ort: Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.), Mobile Payments, Barzahlung ist nicht möglich!
Bei Online-Beantragung: PayPal, Mastercard, Visa, Giropay, Paydirekt