Fragen Sie Ihr Kind regelmäßig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme?
Sprechen Sie mit den Lehrkräften: Haben sie Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote?
Ist das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann übernehmen wir die Kosten für die Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrkraft bestätigen, dass Ihr Kind zusätzlich Unterstützung braucht, um das Klassenziel zu erreichen.
Die Lehrkraft füllt mit Ihnen zusammen die Anlage „Lernförderung“ aus. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligten Stunden. Die von Ihnen ausgewählten Anbietenden von Nachhilfestunden können die Kosten dann direkt mit uns abrechnen.
Stellen Sie einen Antrag und fügen die Anlage „Lernförderung“ bei.
Details zum Antrag entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Voraussetzung ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Falls Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, kann das Jobcenter die Leistung erbringen.
Telefonzeiten:
Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.