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Schulbedarf, Zuschuss als Bildungs- und Teilhabeleistung beantragen

Für anspruchsberechtigte Kinder zahlen wir 195 Euro pro Jahr für Schulbedarf. Die Auszahlung erfolgt automatisch bei Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfangende müssen die Leistung beantragen.

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Sachgebiet Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung, Frauenhaus, Hilfen zur Sesshaftmachung, Kosteneinzug, Koordination Flüchtlinge

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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