Inhalt anspringen

Finanzcontrollingbericht der Landeshauptstadt Mainz

Die Haushaltsplanansätze werden unterjährig über ein ampelgestütztes kommentierbares Finanzberichtswesen mit einer ämterspezifischen Jahresprognose überwacht.

Um der Berichtspflicht nach § 21 Abs. 1 GemHVO nachzukommen, wurde dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen im Dezember 2011 ein Verfahren vorgestellt, mit dem ab dem Haushaltsjahr 2012 unterjährig über ein ampelgestütztes kommentierbares Finanzberichtswesen über die Entwicklung des Ergebnishaushaltes verbunden mit einer Jahresprognose berichtet werden soll. Die jährlichen Berichtsstichtage wurden auf den 30. April und den 30. September festgelegt.


Die primäre Zielsetzung besteht darin, das voraussichtliche Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres zu prognostizieren. Weiterhin soll der Bericht wesentliche Planabweichungen erläutern und bei Bedarf notwendige Maßnahmen zur Gegensteuerung aufzeigen. Die Berichte beruhen auf allen in den Ämtern zum Zeitpunkt der Berichterstellung erkennbaren und verfügbaren Informationen, Fakten und Erwartungen.

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche