Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde und Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeug mitführen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) gilt als Nachweis, dass Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, und ist wichtig zum Beispiel:
- beim Verkauf
- beim An-, Um- und Abmelden
- bei der Finanzierung. Dabei behält das Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung Teil II gegebenenfalls als Sicherheit ein.
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen bei:
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie nach Ablauf einer Frist, die Ihnen mitgeteilt wird.
Trotz Verlusts der Zulassungsbescheinigung Teil II dürfen Sie weiterhin Ihr Fahrzeug fahren.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständig sind die Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen beziehungsweise der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.