Chronik des Katstrophenschutzes
Nachdem Ende der 50er Jahre die gesetzlichen Grundlagen durch das Gesetz über Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung sowie verschiedener Verwaltungsvorschriften geschaffen waren, hat die Stadt Mainz 1961 mit dem Aufbau des sogenannten Luftschutzhilfsdienstes begonnen, der sieben Jahre später in den Katastrophenschutz integriert wurde.
Im Laufe der vergangenen 50 Jahre unterlag der Zivil- und Katastrophenschutz einem ständigen Wandel, bedingt durch technische Entwicklungen, politische und strukturelle Veränderungen und nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen. Die Maßnahmen zum Schutz der Mainzer Bevölkerung mussten dementsprechend immer wieder angepasst werden.
Im Mittelpunkt standen und stehen dabei die Hilfsorganisationen mit ihren hauptamtlichen Mitarbeiter:innen, aber insbesondere deren viele ehrenamtlichen Helfer:innen, die unzählige Stunden für Einsätze, Ausbildungen und Übungen geleistet haben und auch heute noch leisten.
Weiterentwicklung und Veränderungen im Zivil- und Katstrophenschutz
60er Jahre
Mainz war eine der Städte der Bundesrepublik, in denen Anfang der 60er Jahre im Auftrag des Bundes Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) aufgebaut wurden. Grund war eine hohe Gefährdungslage
Das Konzept war ausschließlich auf den Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall ausgerichtet und sah zunächst vor 1,5 % (später 1 %) der Mainzer Bevölkerung als Helfer:innen zu gewinnen. Mit der Anwerbung wurde bereits 1961 begonnen, doch es zeigte sich, dass enorme Anstrengungen notwendig waren, damit sich auch nur ein Teil der angestrebten Zahl an Helfenden zur Mitarbeit verpflichtete. Bis die ersten von insgesamt 24 LSHD-Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz-, den Bergungs- und den Sanitätsdienst von Seiten des Bundes geliefert wurden, vergingen nochmals 4 bis 5 Jahre.
Gleichzeitig wurde in dieser Zeit mit der Installation der Zivilschutzsirenen begonnen, die den vorrangigen Zweck hatten, die Bevölkerung vor den Gefahren eines bewaffneten Konfliktes zu warnen. Über viele Jahre wurden sie aber auch von der Feuerwehr zur Alarmierung ihrer Einheiten genutzt.
Die bundesweit wenigen Helfenden und knappe öffentliche Finanzmittel führten dazu, dass mit dem Gesetz zur Erweiterung des Katastrophenschutzes 1968 eine erste Neuordnung des Zivilschutzes und des friedensmäßigen Katastrophenschutzes umgesetzt wurde. Die Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes wurden aufgelöst und in die bestehenden Organisationen eingegliedert. Damit wurde das zweigleisige Hilfeleistungssystem (einerseits Bund/andererseits Land und Kommune) zusammengefasst, und es entstand ein System der gegenseitigen Unterstützung. Das, wenn auch inhaltlich verändert, funktioniert auch heute noch so.
70er Jahre
In Mainz wirken neben der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk, die hierzu kraft Gesetzes verpflichtet sind, auch alle privaten Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst) im Katastrophenschutz mit. Darüber hinaus wurden in den Bereichen Fernmelde-, Versorgungs- und ABC-Dienst drei Regie-Einheiten gebildet.
Die damaligen Strukturen der KatS-Einheiten wurden vom Bund ebenso vorgegeben wie Regelungen zur Ausbildung, Ausstattung, etc.
Die neu geschaffene Möglichkeit, sich für eine Mitarbeit im Katastrophenschutz zu verpflichten und dafür vom Grundwehrdienst oder Zivildienst freigestellt zu werden, brachte den Hilfsorganisationen eine Vielzahl neuer Helfer:innen.
Die Werbung für den Selbstschutz, auch ein Teilbereich des Zivilschutzes, wurde intensiviert. Für die Information und Ausbildung der Bevölkerung konnte die Stadt auf die Mitarbeiter:innen des Bundesverbandes für den Selbstschutz zurückgreifen. Jährlich wurden so kostenlos 2.000 - 3.000 Personen geschult, um z.B. erste Maßnahmen bei einem Brand oder auch Erste Hilfe leisten zu können.
Auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Trinkwassernotversorgung wurde in diesen Jahren forciert. Insgesamt 16 Trinkwassernotbrunnen wurden in Mainz auf Kosten des Bundes gebaut.
Ebenso 1972 wurde, mit Mitteln des Bundes, der erste Schutzraum zwischen Kurfürstlichem Schloss und Justizministerium gebaut und 1974 eingeweiht. Konzeptionell wird er im Alltag, wie alle späteren Anlagen auch, als Tiefgarage genutzt.
In den 70er Jahren gab es einige größere Hochwassereinsätze, insbesondere im Februar 1970 sowie Überflutungen durch starke Unwetter, von denen besonders der Stadtteil Laubenheim im Juli 1970 und im Mai 1973 betroffen war.
80er Jahre
In allen Fachdiensten stand dem Katastrophenschutz ein umfangreiches Helfenden-Potential zur Verfügung. Zwischen 800 und 900 Helfer:innen bei allen Organisationen verteilten sich auf die folgenden Fachdienste:
- Brandschutzdienst (Berufsfeuerwehr und 11 Freiwillige Feuerwehren)
- Bergungsdienst (THW und Freiwillige Feuerwehr Hechtsheim)
- Instandsetzungsdienst (THW)
- Sanitätsdienst (ASB, DRK, JUH, MHD)
- Betreuungsdienst (DRK, später auch noch DLRG)
- ABC-Dienst und Chemie- und Strahlenschutzgruppe (Feuerwehr)
- Versorgungsdienst (DRK, THW, Regie-Einheit)
- Fernmeldedienst (Regie-Einheit)
- Schutzraumdienst (Regie-Einheit)
- ABC-Melde- und Auswertestelle (Regie-Einheit)
- Beobachtungs- und ABC-Messstelle (Regie-Einheit)
Neben den Fahrzeugen, der Ausrüstung und Ausstattung, die bei den Organisationen vorhanden waren, unterstützte der Bund die Kommunen im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes mit umfangreicher Ausstattung und zahlreichen Fahrzeugen. In den 80er Jahren standen dem Katastrophenschutz in Mainz insgesamt 33 Bundesfahrzeuge zur Verfügung.
Auch die Ausbildung und die persönliche Ausstattung der Helfenden wurden vom Bund finanziert.
Am 01.01.1982 trat in Rheinland-Pfalz das neue Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) in Kraft. Es enthielt nicht nur, wie frühere Gesetze, Regelungen über den Brandschutz und die Technische Hilfe (ab 1982: Allgemeine Hilfe), sondern auch zum Katastrophenschutz. Das LBKG wurde zwischenzeitlich mehrmals geändert, ist aber nach wie vor die gesetzliche Grundlage für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
Weitere fünf Schutzräume wurden in Mainz in den 80er Jahren realisiert. Die bekannteste Anlage mit zwei Schutzräumen ist die unter dem Romano-Guardini-Platz, besser als Parkhaus Schillerplatz bekannt. Die übrigen Schutzräume befinden sich beim Innenministerium, in der Rheinallee und im Hechtsheimer Gewerbegebiet. Insgesamt wurden dadurch öffentliche Schutzräume für rund 10.000 Personen geschaffen.
1981 war die Stadt Mainz in die NATO-weite Stabsrahmenübung Wintex/Cimex eingebunden. Sie hatte die Entwicklung einer internationalen Krise bis in einen militärischen Konflikt hinein zum Gegenstand. Dabei sollten auch die auf diesem Gebiet getroffenen Planungen überprüft und weiterentwickelt werden. Zahlreiche Mitarbeitende waren für 6 Tage im 2-Schichtbetrieb eingebunden und von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt. Das Lagezentrum im 2. OG des Bau A auf der Zitadelle war abgeschottet und der Zutritt nur mit einem Berechtigungsschein möglich.
Zum 01.09.1985 übernahm Herr Jürgen Franz, als Nachfolger von Herrn Werner Busch, den Aufgabenbereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, zunächst als Leiter der Abteilung Zivilschutz, die damals noch zum Hauptamt gehörte, ab Mai 1987 als Amtsleiter des eigenständigen Amtes für Zivilschutz.
Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26.04.1986 löste eine riesige Verunsicherung der Menschen in Deutschland aus. Ursache war meist die Unkenntnis über die Auswirkungen und Folgen dieser unsichtbaren Gefahr und eine gewisse Skepsis gegenüber den öffentlichen Verlautbarungen und den teils unterschiedlichen Äußerungen in der Presse. Das Ereignis beschäftigte die politischen Gremien in der Stadt über das Jahr 1986 hinaus und damit auch große Teile der Verwaltung, insbesondere Katastrophenschutz, Feuerwehr und Umweltamt.
Am 06.09.1986 wurde das Jubiläum „25 Jahre Zivil- und Katastrophenschutz“ begangen. Die Veranstaltung fand auf dem Jockel-Fuchs-Platz und am Rheinufer mit einer Übung auf dem Rhein statt. Die Möglichkeit, sich über die Aufgaben und Hilfeleistungsmöglichkeiten des Zivil- und Katastrophenschutzes zu informieren, wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen.
Erstmals wurden auch besonders engagierte Personen gewürdigt. Oberbürgermeister Jockel Fuchs legte fest, dass auch für diesen Personenkreis die Helferplakette der Stadt Mainz verliehen werden kann. Bis heute wurden insgesamt 35 Personen für ihre herausragenden Leistungen geehrt.
Im Februar und März 1988 hatte Mainz mit einer der bisher höchsten Hochwasserlagen zu kämpfen. Der Pegel stieg auf 7,70 m an. Durch umfangreiche Dammsicherungsmaßnahmen in den Stadtteilen Mombach und Laubenheim, hielten die Dämme dem wochenlangen Druck stand, so dass größere Schäden vermieden werden konnten.
Parallel zu diesem Hochwassereinsatz brach am Abend des 31. März 1988 im Bau 505 der Universitätsklinik ein Brand aus, der für die Rettungskräfte in Mainz und Umgebung einen Großalarm auslöste. Der Bau musste geräumt werden, glücklicherweise kam dabei niemand ernsthaft zu Schaden.
Die Flugtagkatastrophe in Ramstein am 28.08.1988 hatte auch in Mainz weitreichende Konsequenzen für die Organisation der medizinischen, rettungs- und sanitätsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen sowie für die Opfer- und Helfenden-Nachsorge, die danach sukzessive optimiert wurde.
90er Jahre
Die sich Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre verändernde sicherheitspolitische Lage, verbunden mit den absehbar enormen Kosten der Wiedervereinigung, führte auf Bundesebene zu einer grundlegenden Neuordnung des Zivilschutzes. Das hatte zur Folge, dass sich der Bund aus diesem Bereich in beträchtlichem Umfang zurückzog und somit eine erhebliche Kostenverlagerung auf die Länder und damit auf die Kommunen zukam.
Ab 1993 wurden die Zivilschutzsirenen aufgegeben, ohne dass ein anderes adäquates Warnsystem zur Verfügung stand. Durch die veränderte sicherheitspolitische Lage sah der Bund keine Notwendigkeit mehr, Sirenen zur Warnung in einem Verteidigungsfall vorzuhalten.
Für die Alarmierung der Feuerwehren spielten die Sirenen zu diesem Zeitpunkt in Mainz keine Rolle mehr, da zwischenzeitlich die sogenannte “stille Alarmierung“ über Funkmeldeempfänger eingeführt wurde. Dennoch hat sich die Stadt Mainz damals kurzfristig entschieden, einen Teil dieser Sirenen zu übernehmen, um eine Bevölkerungswarnung bei friedenszeitigen Unglücksfällen und Katastrophen in besonders gefährdeten Bereichen des Stadtgebietes durchführen zu können. Die seit dieser Zeit vorhandenen 61 Sirenen im Stadtgebiet werden auf Kosten der Stadt gewartet und unterhalten.
Der bisher finanziell geförderte Bau von öffentlichen Schutzräumen wurde 1990 eingestellt, bereits genehmigte Projekte konnten aber noch realisiert werden. Nach und nach wurde auch die sehr kostenintensive Wartung und Unterhaltung der Anlagen zurückgefahren, was dazu führte, dass die Funktionsfähigkeit der Anlagen immer weiter eingeschränkt wurde und damals schon nicht mehr in vollem Umfang gegeben war.
Der Bundesverband für den Selbstschutz, dessen Hauptaufgabe es war, in Zusammenarbeit mit den Kommunen, breite Bevölkerungskreise, aber auch gezielt Mitarbeitende in Behörden und Betrieben, über Selbstschutzmaßnahmen in Krisen und im Verteidigungsfall aufzuklären, wurde 1997 aufgelöst. Die Ausbildung der Bevölkerung sollte sich künftig im Wesentlichen auf die Erste Hilfe und den Brandschutz beschränken und von den Sanitätsorganisationen und den Feuerwehren durchgeführt werden. Darüber hinaus sollte lediglich durch planerische Maßnahmen sichergestellt werden, dass bei Bedarf eine schnelle und umfassende Information der Bevölkerung umgesetzt werden kann. Die Praxis hat gezeigt, dass in Zeiten der Entspannung und des Friedens, das Interesse der Menschen an selbstschutzmäßigem Verhalten doch eher gering ist, vor allem, wenn das Wissen nicht mehr kostenlos vermittelt wird.
Für die Hilfsorganisationen war der Rückzug des Bundes, besonders im Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes, sehr schmerzhaft. Aufgrund der Neukonzeption, die 1995 in Kraft trat, wurde die Fahrzeug- und Geräteausstattung erheblich verringert. Überzählige Fahrzeuge wurden abgezogen und konzeptkonform verteilt, wobei der Aufbau des Katastrophenschutzes in den neuen Bundesländern absolute Priorität hatte. Einige überzählige ältere Fahrzeuge konnte die Stadt übernehmen, hatte aber ab diesem Zeitpunkt auch alle Unterhaltungskosten zu tragen. Von ehemals 33 Bundesfahrzeugen blieben so letztlich noch 16 Fahrzeuge in Mainz.
Der Bund verzichtete künftig darauf, einheitliche Strukturen und Regelungen vorzugeben. Stattdessen wurden die Hilfeleistungspotentiale des Bundes in die Strukturen der Länder übernommen. Die ehemaligen Züge, mit einer Personalstärke bis zu 50 Helfenden, wurden weitestgehend aufgelöst und in die bereits bestehenden Schnelleinsatzgruppen (SEG) integriert, oder es wurden neue SEGs gebildet. Das Landeskonzept der Schnelleinsatzgruppen hatte den Vorteil, dass diese kleineren Einheiten taktisch schneller und flexibler eingesetzt werden konnten.
In Mainz entstanden so:
- 4 Schnelleinsatzgruppen Sanität (ASB, DRK, JUH, MHD)
- 2 Schnelleinsatzgruppen Betreuung (DRK, DLRG)
- 2 Schnelleinsatzgruppen Verpflegung (Regie, DRK)
Die Fahrzeugausstattung bestand überwiegend aus Bundes- und Organisationsfahrzeugen.
Im Rahmen-Alarm- und Einsatzplan Rettungs- und Sanitätsdienst (heute RAEP Gesundheit) hat das Land Rheinland-Pfalz 1989 empfohlen, zur Leitung und Koordinierung des medizinischen Einsatzes an der Einsatzstelle sowohl eine:n speziell dafür qualifizierte:n Leitende:n Notarzt/Notärztin (LNA) und später auch einen Organisatorischen Leiter (OrgL) vorzusehen. Beide zusammen bilden die Abschnittsleitung Gesundheit.
Aus sachlichen und finanziellen Erwägungen waren sich die Stadt Mainz und die Kreisverwaltung Mainz-Bingen schnell einig, dieses System gemeinsam aufzubauen, so dass sich der Zuständigkeitsbereich der Leitenden Notärzte auf das Stadt- und das Kreisgebiet erstreckt.
Ab dem Jahr 2015 wurde unter Mitwirkung der Kreisverwaltung Alzey-Worms und der Stadtverwaltung Worms der Alarm- und Einsatzplan Gesundheit überarbeitet und auf das Gebiet von Rheinhessen ausgeweitet. Ziel dieses Planes ist die effektivere Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der gesundheitlichen Versorgung und Betreuung von Verletzten und Erkrankten.
Zum 01.07.1990 wurden die ersten Leitenden Notärzte/Notärztinnen in Mainz bestellt, es waren gleichzeitig auch die ersten LNAs in Rheinland-Pfalz. Mittlerweile besteht die Gruppe aus 13 Ärzten/Ärztinnen, die alle in der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt sind.
Die ersten Organisatorischen Leitungen wurden 1994 bestellt (auch die ersten in Rheinland-Pfalz). Damals zunächst nur für das Stadtgebiet Mainz, ab 1999 erfolgte auch hier die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mainz-Bingen.
Seit Januar 2007 nehmen sowohl die Leitenden Notärzte/Notärztinnen als auch die Organisatorischen Leitungen ihre Aufgaben als Ehrenbeamte der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen wahr.
20 Jahre lang, von 1990 bis 2009, wurde die Ausbildung zum/zur Leitenden Notarzt/Notärztin von der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Mainz durchgeführt. Die Abschlussübungen mit vielen unterschiedlichen, realistisch dargestellten Szenarien waren auch gleichzeitig die jährlichen Katastrophenschutzübungen der Stadt, bei denen die Helfenden neben ihren eigenen Aufgaben auch die Zusammenarbeit mit den anderen Fachdiensten üben konnten. Diese Übungen mit teilweise bis zu 500 Mitwirkenden waren die größten regelmäßig stattfindenden Übungen dieser Art im Bundesgebiet.
In Mainz entwickelte sich so in den 90er Jahren ein sehr leistungsfähiger Katastrophenschutz, die klassischen Zivilschutzaufgaben traten gleichzeitig in den Hintergrund.
Im Rahmen der Katastrophenschutzplanungen in der Umgebung des Kernkraftwerkes Biblis wurde die Stadt Mainz aufgefordert, u.a. eine sogenannte Notfallstation vorzuplanen. Sie ist bei einem Störfall mit Freisetzung von Radioaktivität als Anlaufstation für Menschen vorgesehen, bei denen der Verdacht einer Kontamination besteht. Hier können sich Menschen wegen einer möglichen Kontamination überprüfen lassen, sich ggf. durch Waschen oder Duschen dekontaminieren und werden letztlich durch Ärzte/Ärztinnen und sonstige Fachleute beraten, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Für eine solche Notfallstation ist in Mainz die IGS Bretzenheim vorgesehen. Am 02.10.1990 wurden die Abläufe durch eine entsprechende Übung getestet. Inwieweit die Notfallstation nach den jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung zum Atomausstieg und der Laufzeitbegrenzung der AKWs noch benötigt wird, steht derzeit noch nicht fest.
Anfang der 90er Jahre entstand ein reger fachlicher Austausch mit den Kolleg:innen unserer Partnerstadt Erfurt. Dort standen sie vor der schwierigen Aufgabe, die Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes, die ihnen kaum bekannt waren, in Erfurt umzusetzen. Die Stadt Mainz hat hier nach Kräften Unterstützung geleistet, wobei es auch umgekehrt interessant war, die Strukturen in der ehemaligen DDR kennenzulernen.
Ebenso wurde zwischen 1991 und 1996 das St. John Rescue Corps Malta, eine Organisation des Johanniterordens, dabei unterstützt, eine den Katastrophenschutzeinheiten in Deutschland vergleichbare Hilfsgruppe in Malta aufzubauen. Bei drei Aufenthalten, an denen Helfende, künftige Ausbilder:innen und Führungskräfte sowohl an Lehrgängen an der Katastrophenschutzschule des Bundes in Ahrweiler, als auch an praktischen Übungen in Mainz teilnahmen, wurden rund 100 Personen ausgebildet.
2000er Jahre bis heute
Auch in diesen Jahren unterlag der Zivil- und Katastrophenschutz einem stetigen Wandel, der sich auch in Mainz auswirkte.
Der Bund hat seine Strategie zur Unterstützung der Länder im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes einerseits aufgrund der fehlenden kriegerischen Bedrohungslage und andererseits durch neue terroristische Gefahrenlagen weiter verändert.
Die Unterstützung erfolgt seit dieser Zeit:
- als Kernelement in den Bereichen Massenanfall von Verletzten und CBRN-Gefahren (chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren) durch eine standardisierte Ausstattung und in einer nächsten Stufe durch sogenannte Task-Forces, die für die überregionalen Hilfen vorgesehen sind
- als Unterstützungskomponente im Brandschutz, Sanitäts- und Betreuungsdienst
Ein oder zwei Fahrzeuge aus diesem Pool soll die Stadt Mainz noch erhalten. Zur Zeit stehen in Mainz noch 7 Bundesfahrzeuge, von den ehemals 33 Fahrzeugen in den 80er Jahren zur Verfügung. Da die Kommunen alleine aufgrund der allgemein schwierigen Finanzsituation dieses Defizit nicht ausgleichen können, hat das Land seit 2007 ein Förderprogramm eingerichtet, mit dem Fahrzeuge des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes zu 40 % vom Land bezuschusst werden. Die Stadt hat 2010 ein erstes Fahrzeug angeschafft, zwei Weitere sollen in diesem und im nächsten Jahr folgen.
Seit dem Unglück in Ramstein wurde die Notwendigkeit einer qualifizierten psychosozialen Betreuung sowohl für Betroffene als auch für Helfer:innen erkannt und nach und nach aufgebaut. Im Jahr 2000 wurde in Mainz ein sogenanntes Kriseninterventionsteam, bestehend aus entsprechend ausgebildeten Rettungssanitäter:innen, gegründet.
Fast zeitgleich bildete sich die Ökumenische Notfallseelsorge, eine Gruppe von rund 25 evangelischen und katholischen Seelsorger:innen, die von ihren Kirchen für diesen Dienst beauftragt sind und eine 24 Stunden Rufbereitschaft sicherstellen. Sie begleiten und unterstützen Menschen in akuten persönlichen Notsituationen und sind für menschliche und seelsorgerliche Zuwendung und Fürsorge zuständig. Bei Bedarf weisen sie Betroffene auf weitere adäquate fachliche Hilfsmöglichkeiten hin und leiten erste Schritte hierzu ein.
Die Bundeswehr steht mit ihren personellen und materiellen Ressourcen, unter Berücksichtigung ihrer sonstigen vielfältigen Aufgaben, grundsätzlich auch für größere Katastropheneinsätze zur Verfügung. Die Strukturen innerhalb der Bundeswehr, die Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen waren in der Vergangenheit für die zivilen Behörden oft nicht transparent. Das änderte sich 2006, als für jede Kreis- und Stadtverwaltung ein sogenanntes Kreisverbindungskommando (KVK) eingerichtet wurde, das jeweils aus 10 - 12 ortskundigen, erfahrenen Reservist:innen besteht und Ansprechpartner in allen Fragen der zivil-militärischen Zusammenarbeit ist. Insbesondere sollen sie bei Einsätzen und Übungen die Katastrophenschutzleitung und/oder den Verwaltungsstab in Mainz über die Hilfeleistungsmöglichkeiten der Bundeswehr informieren und beraten sowie ggf. die militärische Unterstützung koordinieren. Der gute persönliche Kontakt zwischen den Mitarbeitenden des Katastrophenschutzes in Mainz und den Mitgliedern des KVK ist dabei von großem Vorteil.
2007 hat der Bund die offizielle Aufgabe des Schutzraumkonzeptes beschlossen. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der 6 Schutzräume in Mainz werden seit dieser Zeit nicht mehr durchgeführt. Ausgenommen davon sind nur Arbeiten, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unabdingbar notwendig sind. Dadurch sind alle Anlagen zwischenzeitlich als Schutzräume nicht mehr funktionsfähig, sie werden ausschließlich als Tiefgaragen genutzt.
Berufliche Belastungen bei vielen Helfenden, aber auch aus Kostengründen fehlende Ausstattung führten dazu, dass die Einsatzbereitschaft der vier Schnelleinsatzgruppen Sanität nicht mehr jederzeit sichergestellt werden konnte.
Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Organisationen war unbedingt notwendig, so dass nunmehr jeweils zwei Organisationen (ASB/JUH und DRK/MHD) eine Schnelleinsatzgruppe stellen. Dies war Anlass, die hervorragende Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bei der Unterhaltung der Leitenden Notarztgruppe und der Gruppe der Organisatorischen Leitung auch auf die Schnelleinsatzgruppen Sanität auszuweiten - denn mit zwei SEGs Sanität im Landkreis konnte der bisherige Sicherheitsstandard erhalten werden. Der Alarm- und Einsatzplan Gesundheit, der von beiden Verwaltungen gemeinsam erstellt wurde, regelt die medizinische, rettungs-, sanitäts- und betreuungsdienstliche Versorgung umfassend.
Mit der Entscheidung der Bundesregierung, den Wehr- und Zivildienst ab 01.07.2011 auszusetzen, ist auch gleichzeitig eine Verpflichtung zum Katastrophenschutz, als Ersatz für diese Dienste, hinfällig geworden. Für einige Helfenden ist dadurch der Anreiz zu einer Mitarbeit im Katastrophenschutz weggefallen. Unsere drei Regie-Einheiten, die weitestgehend nur aus von der Bundeswehr bzw. dem Zivildienst freigestellten Helfenden bestand, mussten deshalb bereits zum 01.07.2011 ihre Tätigkeit einstellen. Ob zumindest der Fernmeldedienst (jetzt Information und Kommunikation – IuK) und der Versorgungsdienst mit freiwilligen Helfenden ggf. weitergeführt werden kann, wird zur Zeit geprüft.
Mit ähnlich gravierenden Auswirkungen ist bei den Hilfsorganisationen zwar nicht zu rechnen, genaueres wird man aber erst in einiger Zeit sagen können. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass nicht mehr alle freiwilligen Leistungen im gleichen Umfang durch ehrenamtliche Kräfte erfolgen können.
Die Kommunikationsmöglichkeiten sind bei Einsätzen oder Übungen häufig Anlass von Kritik. Dies sollte mit Einführung des Digitalfunks bald der Vergangenheit angehören. Seit 2007 laufen die Vorbereitungen in Rheinland-Pfalz auf Hochtouren. Das Kostenvolumen für den Katastrophenschutz, einschließlich der Feuerwehr, beträgt in Mainz rund 110.000 €, dabei ist ein Landeszuschuss von 50 % bereits berücksichtigt. Im Zuge dieser Umstellung sind auch die Auslöseeinrichtungen der Sirenen auf die digitale Technik umzurüsten.
Die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes wurden vom 01.10.1995 bis zum 31.03.2015 beim Ordnungsamt bzw. später Rechts- und Ordnungsamt wahrgenommen. Das frühere Sachgebiet Zivilschutz wurde 2007 umbenannt in Sachgebiet Bevölkerungsschutz. Durch die Bezeichnung Bevölkerungsschutz wurde der immer engeren Verknüpfung des Zivil- und Katastrophenschutzes zu einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutze der Bevölkerung, sowohl bei Schadensereignissen in Friedenszeiten als auch in einem Verteidigungsfalle, Rechnung getragen.
Seit dem 01.04.2015 nimmt die Feuerwehr Mainz die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes wahr.










