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31. März 2026

Gelbe Tonne in Mainz: Einführung ab 2027?

Der Mainzer Stadtrat hat beschlossen, den Gelben Sack flächendeckend durch die Gelbe Tonne zu ersetzen. Ziel ist es, das Stadtbild zu verbessern und Verpackungsabfälle nachhaltiger zu erfassen – denn mit der Tonne entfallen die Plastikbeutel. Die Umstellung könnte zum 1. Januar 2027 erfolgen.

Der Mainzer Stadtrat hat 2025 im neuen Abfallwirtschaftskonzept beschlossen, dass in der Landeshauptstadt eine Gelbe Tonne eingeführt werden soll. Die Dualen Systeme, die laut Verpackungsgesetz (VerpackG) für die Entsorgung von Verpackungsabfällen zuständig sind, möchten weiterhin bei der Gelben Sack-Sammlung bleiben und im Falle des Wechsels zur Gelben Tonne keinen Vollservice anbieten. Beim Vollservice wird der Abfallbehälter vom Behälterstandplatz auf dem Grundstück vom Entsorgungsunternehmen geholt und nach der Leerung dorthin auch wieder zurückgebracht. Diesen Zusatzservice sieht das VerpackG allerdings nicht vor. 

Da der aktuelle Auftragszeitraum mit den Dualen Systemen am 31.12.2026 endet, hat die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen (KAW) als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im letzten Quartal 2025 im Auftrag der Landeshauptstadt entsprechende Gespräche mit dem derzeitigen Verhandlungsführer geführt. Da allerdings mit diesem keine Einigung hinsichtlich der Art der Erfassungsbehältnisse erreicht werden konnte, wurde von der KAW eine Rahmenvorgabe erlassen, die allen Dualen Systemen zugegangen ist. Diese Rahmenvorgabe sieht einen Umstieg von der Sacksammlung (Gelber Sack) zur Behältersammlung (Gelbe Tonne) im Teilservice ab 01.01.2027 vor. 

Gegen diese Rahmenvorgabe haben die Dualen Systeme aktuell einen Widerspruch eingelegt. Da die Rahmenvorgabe allerdings zum sofortige Vollzug erlassen worden ist, könnte die Gelbe Tonne dennoch ab 01.01.2027 in Mainz eingeführt werden.

Umweltdezernentin Janina Steinkrüger ist der festen Überzeugung, „dass die Einführung der Gelben Tonne in Mainz einerseits zur Verbesserung der Stadtsauberkeit und des Stadtbildes beiträgt und andererseits durch den Wegfall der Kunststoffsäcke die Nachhaltigkeit bei der Erfassung von Verpackungsabfällen erhöht. Deswegen hat die Umsetzung des Beschlusses des Mainzer Stadtrats eine sehr hohe Priorität.“

Zur Erinnerung: Die Einführung der Gelben Tonne im Vollservice wurde von der Stadt Mainz schon einmal vor drei Jahren angegangen. Aber aufgrund der Unmöglichkeit der Umsetzung des Vollservices konnten sich die Dualen Systeme damals gerichtlich erfolgreich gegen dieses Vorhaben wehren. 

Den eigentlichen Hintergrund des Widerspruches bildet die Ablehnung des 14-täglichen Leerungsrhythmus durch die Dualen Systeme. Diese wären lediglich unter der Bedingung bereit, dem Wechsel zur Gelben Tonne zuzustimmen, wenn der Leerungsrhythmus von zwei auf drei Wochen ausgeweitet würde. Grundsätzlich sehen die Dualen Systeme die Sammlung über Gelbe Säcke am effektivsten. 

Hintergrund: Organisation und Finanzierung der Entsorgung gebrauchter Verpackungsabfälle

Die Finanzierung der Abholung sogenannter Leichtverpackungen (LVP) - also gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metallen (z. B. Aluminium, Weißblech) - hat mit den Abfallgebühren, die von der Stadt Mainz erhoben werden, gar nichts zu tun.

Gemäß VerpackG haben die Verbrauchenden bei jedem Einkauf von verpackten Produkten die Verpflichtung, die gebrauchten Verpackungen dem jeweiligen Entsorgungssystem der Dualen Systeme zuzuführen, da die Hersteller mit der Rückholung und der Verwertung gebrauchter Verpackungen die Dualen Systeme, von denen es derzeit zehn gibt, beauftragt haben. Die sogenannten Lizenzierungsentgelte für die spätere Verwertung sind deswegen schon in den Produktverkaufspreis eingerechnet. Diese wiederum fließen nicht an die Kommune, sondern an die Dualen Systeme. 

Zwar haben die Kommunen in diesem Prozess insofern ein Mitspracherecht, indem nach § 22 VerpackG eine Abstimmung zwischen dieser und den Dualen Systemen stattzufinden hat. Hierbei wird grundsätzlich die Art der Sammlung (Hol- oder Bringsystem), die Art der Erfassungsbehältnisse (Sack oder Tonne) und der Abholrhythmus festgelegt. Auf dieser Grundlage vergibt der sogenannte Verhandlungsführer der Dualen Systeme für die jeweilige Kommune die Sammlungsleistung an einen Dritten; in der Regel für einen Drei-Jahres-Zeitraum. 

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