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Informationen für Rechnungsstellende

Seit dem 1.4.2025 empfängt die Landeshauptstadt Mainz die E-Rechnung über den Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE). Unabhängig vom Auftragswert gilt das für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz. Dies ist in § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt.

E-Rechnung:

E-Mail: zre-rlppoststelle.rlpde
Leitweg-ID: 073150000000-001-35
Format: XRechnung im aktuellen Standard oder ZUGFeRD im Profil XRechnung

Die Absende-Adresse muss einmalig im Zentralen E-Rechnungseingang Rheinland-Pfalz registriert werden.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Der Link dazu befindet sich am Seitenende.

Die Rechnungsadresse selbst bleibt unverändert:

Landeshauptstadt Mainz
Amt (Ziffer oder Name)
Postfach 3825
55028 Mainz

Noch nicht bereit für die E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung nehmen wir unter der E-Mail-Adresse digitale.rechnungstadt.mainzde entgegen.

Dabei sind zwingend folgende Regeln zu beachten:

  • Pro E-Mail darf nur eine Rechnung enthalten sein. Anlagen sind innerhalb derselben PDF-Datei zu übermitteln.
  • Sofern Anlagen zur Rechnung in derselben E-Mail als eigene Dateien geschickt werden, sind bestimmte Bezeichnungen der Dateien zu beachten.
      • Der Dateiname der Rechnung muss das Wort "Rechnung" enthalten.
      • Der Dateiname der Anlage muss das Wort "Anlage", "Anhang", "Attachment", oder "Lieferschein" enthalten. Beispiel: Rechnung_123.pdf, Anlage1_123.pdf, Anlage2_123.pdf, Lieferschein_123.pdf
  • Die PDF-Dateien dürfen nicht mit Formularen versehen oder verschlüsselt oder passwortgeschützt sein.
  • Diese Rechnungsadresse darf nicht für Korrespondenzen, wie Anfragen oder Erinnerungen, verwendet werden, da hier die eingehenden E-Mails automatisch verarbeitet und nicht gelesen werden.
  • Rechnungen, welche an andere E-Mail-Adressen der Landeshauptstadt Mainz gesendet werden, zum Beispiel an Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter Mailadressen, werden nicht verarbeitet und gelten als nicht zugegangen.

Bitte beachten Sie, dass es bei Nicht-Einhaltung der zuvor genannten Maßgaben zu einer Verzögerung der Zahlung kommen kann bzw. sich die Stadt Mainz im Einzelfall auch das Recht vorbehält, die Zahlung zu verweigern.

Mahnungen stellen kein Rechnungsdokumente dar und sind daher inklusive einer Kopie der angemahnten Rechnung direkt an die Abteilung Stadtkasse mahnungenstadt.mainzde zu senden.

Allgemeine Anforderungen an eine Rechnung:

Elektronische Rechnungsdokumente sind sowohl Rechnungen als auch Gutschriften. Auf dem Rechnungsdokument geben Sie die Mittelbindungsnummer an, die Sie auf dem Auftragsschreiben oder dem Bestellschein ablesen können. Fehlt die Mittelbindungsnummer, kann sich die Zahlung verzögern. Ist keine Mittelbindungsnummer vorhanden, erfragen Sie diese bitte beim Auftraggeber (Amt).

Kontakt

Adresse

Herr Alexander Baier
Sachgebietsleitung (Hauptbuchhaltung)

Hauptbuchhaltung

Stadthaus Große Bleiche
Raum 1.018-1
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

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